Anträge, Anregungen und Fragen zum Haushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2025 - VI

Veröffentlicht am 09.12.2024 in Gemeinderatsfraktion

1. Bereich Zentrale Steuerung / Personal / Finanzen

Die von der Verwaltung geschilderte Schieflage der städtischen Finanzen soll dazu führen,
dass mittelfristig die gesamte von der Stadt aufgebaute Liquidität verbraucht wird. Mit einer
Darlehensaufnahme in Höhe von 13,5 Mio. € soll dieser Verbrauch zeitlich gestreckt werden.


Antrag Nr. 1
Verzicht auf die Darlehensaufnahme und Finanzierung eines möglichen Defizits durch
Entnahme aus den Rücklagen.
Begründung:
Bei Rücklagen in dieser Höhe sollte auf eine Darlehensaufnahme und damit verbundene
anschließende Kreditzinszahlungen verzichtet werden. Schon in der Vergangenheit sind
geplante Defizite deutlich geringer ausgefallen bzw. sie haben sich mehrfach sogar in
Überschüsse verwandelt.
Sollte eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme angesichts eines hohen Liquiditätspolsters
einschließlich der damit verbundenen Zinsaufwandes schon jetzt zwingend erforderlich sein,
wäre dies durch die Verwaltung entsprechend darzulegen und zur Abstimmung zu stellen.


Antrag Nr. 2
Streichung des im Haushalt der Stadt aufgenommenen Postens für einen Zuschuss in Höhe
von 5 Mio. € an die SHB (finanziert aus Steuermittel bzw. Darlehensaufnahme).


Begründung:
Die Begründung für eine Kapitalzufuhr in Höhe von 5 Mio. € ist nicht ausreichende erfolgt
und entspricht nicht der finanziellen Lage der Stadt.
Sollten sich Transaktionen in diesem Umfang im Laufe des Jahres als erforderlich erweisen,
um schwerwiegenden Schaden abzuwenden, wäre zuvor ein Wirtschaftsgutachten dem
Stadtrat vorzulegen, um aussagekräftig die Ursachen vorzustellen und auf zukünftige
strategische wie auch prozessuale Lösungsvorschläge hinzuweisen.


Wunsch zum Antrag:
Im Zeitraum 2019 bis 2023 wurden Erträge vor Steuer in Höhe von 40 Mio. € erwirtschaftet,
die allesamt thesauriert wurden. Die SPD Fraktion verkennt nicht die Ertragsschwäche im
Jahr 2023 (nur 730.000,- €) und die bescheidenen Erwartungen für das Jahr 2024.
Wir wünschen uns in diesem Kontext, dass die Ursachen der Ertragsschwäche thematisiert
werden und dargelegt wird, welche operativen Schlussfolgerungen zur Kompensation der
Probleme gezogen werden, um mittelfristig wieder bessere Ergebnisse zu erzielen.

Antrag Nr. 3
Die Besetzung der Stelle des zusätzlichen Beigeordneten nebst
Unterstützungspersonal für den ersten Beigeordneten und Nebenkosten wird auf das Jahr
2026 geschoben.
Begründung:
Angesichts der dargestellten Lage sollte über das Profil und die Ausrichtung (evtl.
Finanzen?) der zusätzlichen Beigeordnetenstelle erneut beraten werden. Insgesamt scheint
der Personalhaushalt angesichts der akuten Rekrutierungsprobleme der Stadt auskömmlich.
                                                                                        (Einsparung ca. 150.000,- €)


Antrag Nr. 4
Jede von Angestellten und Arbeitern im Werkhof und vom städtischen Ordnungsdienst
erbrachte Stunde wird mit einem Bonus von 1 € bezuschusst. Der Bonus wird rückwirkend
für das ganze vergangene Jahr im Frühjahr ausbezahlt.
Begründung:
In diesen beiden Bereichen ist es (auch) nicht einfach Mitarbeiter zu finden, gleichzeitig gibt
es dort eine deutlich erhöhte körperliche Arbeitsbelastung. In anderen Bereichen (in denen
das Durchschnittsgehalt wesentlich höher ist: IT- und Bauverwaltung) werden schon jetzt
Zuschläge gewährt. Ein Zuschuss sollte in diesen beiden Bereichen ebenfalls bezahlt
werden, auch um die Jobs attraktiver zu machen.
                                                                                     (Kosten: ca. 150.000 €)


Antrag Nr. 5
Alle (längerfristig) offenen Stellen werden dargelegt mit Stellungnahme bzw. zur Prüfung,
ob es nicht einfacher und günstiger ist, an einzelnen Positionen externe Dienstleister
einzusetzen. (Wie bereits im Kita-Bereich durch die Zusammenarbeit mit freien Trägern
erfolgreich praktiziert wird. / Kooperation mit anderen Kommunen oder LRA, …)


Antrag Nr. 6
Aufstockung der Teilortsbudgets um 50% zur Kompensation der reduzierten Möglichkeiten
des Werkhofs. Um die Steuerung liegt in den Händen der Ortsvorsteher. (Beispiele:
Winterdienst, Straßenbegleitgrün, Grünpflege an Friedhöfen, Spielplätzen, städt.
Grundstücken, …)
                                                                                               (Ausgabe ca. 70.000 €)

Antrag Nr. 7
Einführung eines Mitteilungsblatts als Wochenorgan in schriftlicher und
elektronischer Form.
Die Verwaltung soll mit darauf spezialisierten Verlagen für unseren
Raum in Kontakt zu treten und eine öffentliche Ausschreibung vorbereiten.
(Ziel: Beginn im zweiten Halbjahr 2025) Als Beispiel können dienen: das Oberstaufen Blättle,
Herausgeber Markt Oberstaufen und Gemeinde Stiefenhofen oder die Stadtzeitung Bad
Neuenahr-Ahrweiler, Herausgegeben vom Wittich Verlag herangezogen werden (56 Seiten)
KW 47/ Nov. 2024.
Finanzierung im Wesentlichen über Anzeigen. Inhalte könnten sein: Öffentliche Mitteilungen,
Tourismus, Lokales, Vereine, Sport, Rathaus.

 
 

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