Antrag SPD Gemeinderat
bereits im November 2023 haben wir eine Anfrage zur Eindämmung der Gefahrensituationen aufgrund des Radverkehrs in den Schwäbisch Haller Fußgängerzonen gestellt. bereits im November 2023 haben wir eine Anfrage zur Eindämmung der Gefahrensituationen aufgrund des Radverkehrs in den Schwäbisch Haller Fußgängerzonen gestellt.
Leider erreichen uns weiterhin viele Rückmeldungen, dass sich die Situation seitdem nicht verbessert hat.
Grundsätzlich gilt, dass das Radfahren in Fußgängerzonen nicht gestattet ist., da diese dem Fußgängerverkehr vorbehalten sind, sodass nur Menschen, die zu Fuß gehen, diese benutzen dürfen.
In der Schwäbisch Haller Innenstadt wurde diese Vorgabe bewusst durch das Anbringen von Zusatzschildern „Radfahrer frei“ eingeschränkt. Radfahrer dürfen aktuell mit Schrittgeschwindigkeit auch die Fußgängerzonen befahren.
Diese Regelung führt zu regelmäßigen Gefahren- und Konfliktsituationen. Dazu kommt eine Einschränkung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt in nicht unerheblichem Maß. Aus unserer Sicht ist es in der Schwäbisch Haller Innenstadt nicht zwingend notwendig die Fußgängerzone für den Radverkehr freizugeben, da es durch Haalstraße, Hafenmarkt, Marktstraße, Spitalbach und Salinenstraße genügend für den Radverkehr freigegebene Alternativen gibt, um alle Ziele zu erreichen.
Wir bitten folgende Vorgehensweise zur Abstimmung dem Gemeinderat vorzulegen:
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Über einen Pilotzeitraum zwischen dem 01.01.-30.06.2025 werden die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ in der Fußgängerzone zwischen Spitalbach, Henkersbrücke, Haalstraße und Hafenmarkt, auf dem Marktplatz sowie innerhalb der Ladenstraßen im Kocherquartier einschließlich Bonhoefferplatz und Eventplatz entfernt und ausschließlich für den Fußgängerverkehr freigegeben.
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Im Juni 2025 soll ein runder Tisch mit Vertretern der Verwaltung, Gemeinderat, hall aktiv, ADFC, des aktuell in Planung befindlichen Vereins für Fußverkehr, Barrierefrei Schwäbisch Hall und weiteren Interessensvertretern das Ergebnis der Pilotmaßnahme bewerten und im Gemeinderat vortragen.