Maßregelvollzug

Veröffentlicht am 19.08.2022 in Gemeinderatsfraktion

Warum stimmt die Fraktion gegen den Maßregelvollzug?

 

Da die meisten unserer Argumente im Haller Tagblatt zugunsten einer beweihräuchernden Berichterstattung der verhandelnden Personen und des angeblich großzügigen Landeszuschusses unter den Tisch gefallen sind hier die Meinung der Fraktion zum Thema:

 

Wie schon Nik Sakellariou bei der Vorstellung des vom Land angedachten Konzepts ausgeführt hat, steht die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung im Rahmen der Strafverfolgung für uns außer Frage. Wir stehen einer solchen Einrichtung, deren Ansiedlung anderswo auf starke Ablehnung trifft, auch nicht grundsätzlich negativ gegenüber.

 

Wir haben als Fraktion allerdings schon sehr früh unsere Forderung im Bezug auf eine mögliche Ansiedlung kundgetan: Das Land soll die laufenden Kosten der Haller Hochschule übernehmen. Unsere regionalen Unternehmen und die Hospitalstiftung sollen von den eigentlich vom Land zu tragenden Kosten (der Landesaufgaben „Studienplätze“) befreit werden.

Ich rede hier von einer Größenordnung von ca. 600.000 € im Jahr, die Stadt und regionale Unternehmen seit Jahren bezahlen müssen. Weitere Kosten für Gebäude und Infrastruktur würden weiterhin von der Stadt bzw. dem Hospital getragen. Die Hospitalstiftung benötigt dringend Entlastung von dieser Aufgabe, für die sie eigentlich nicht (oder nur ganz am Rande) zuständig ist.

 

Unsere Forderung war genau jene Summe, die aus unserer Sicht das Land (gesetzlich) sowieso zu tragen hätte.

 

Genau diese Kosten tragen bislang wir, weil wir unbedingt eine Hochschule in unserer Stadt wollten. Und wenn nun das Land unbedingt einen Maßregelvollzug in unserer Stadt haben möchte, so halten wir genau jenen Betrag als den richtig zu fordernden Ausgleich, bzw. als angemessene Anerkennung dafür, dass wir der Ansiedlung positiv gegenüber stehen.

 

Das Land bot aber lediglich einen kleinen Bruchteil dessen. Einen minimalen Bruchteil, der sich zugegebener Maßen steigern soll (Beginnend mit einer prozentualen Beteiligung im einstelligen Prozentbereich!). Für diese nicht einmal vertraglich fixierte Kostenübernahme soll dann aber die nächste und übernächste Landesregierung aufkommen. Wo bleibt hier die sonst immer (vor allem auch von Seiten der Partei des Ministerpräsidenten) geforderte Generationengerechtigkeit? (Schulden in die Zukunft lehnen wir ab.)

 

Nur am Rande sei erwähnt, dass anderswo im gleichen Zeitraum mit einem Landeszuschuss in der Höhe von ca. 500 Mio. € eine Oper bezuschusst wird.

 

Als weiterer Punkt etwas zum „Sankt-Florians-Prinzip“, das häufig im Zusammenhang mit der Maßregelvollzugs-Ansiedlung als Vorwurf erwähnt wird: Schwäbisch Hall hat seit Jahren eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Haftplätzen und trägt somit seinen Teil zum Funktionieren der Justiz im Land bei.

 

Selbst bei der aktuellen Aufstockung der Haftplätze oder dem Ende der gemeinsamen Nutzung der Sporthalle durch Justizvollzugsanstalt und Haller Vereine, die aus Sicht der Vereine sehr Schade war, gab es keine Proteste.

 

Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl müsste Stuttgart ca. 8000 Haftplätze haben. Von einem Quotienten wie ihn Schwäbisch Hall schon jetzt hat, ist Stuttgart, wie auch andere Städte weit, weit entfernt.

 

Wir sind jederzeit bereit auch einen Teil des Maßregelvollzugs in Schwäbisch Hall zu haben – aber nur bei angemessenem Entgegenkommen von Seiten des Landes mit entsprechendem Vertrag.

 

Da das Angebot des Landes viel zu weit von unseren Erwartungen entfernt war, haben wir der Ansiedlung (die leider trotzdem eine andersfarbige Mehrheit gefunden hat) nicht zugestimmt.

(Michael Rempp, Co-Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktion im Gemeinderat Schwäbisch Hall)

 
 

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